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Auszug aus der Satzung:

Mitglieder des Vereins

Mitglied im »FBT« kann jede natürliche Person werden. Die Zahl der Mitglieder ist nicht begrenzt. Die Mitgliedschaft ist unterteilt nach:

a)     Aktive Mitglieder (nachstehend „MITGLIEDER“ genannt) sind Personen, die den  Bootssport aktiv ausüben oder als Förderer die Ziele des Vereins unterstützen.   Die aktive Mitgliedschaft ist nicht davon abhängig, daß das Mitglied ein Wasserfahrzeug (z.B. Ruder-, Segel-, Schlauch- oder Motorboot) besitzt.

b)     Familienmitglieder (nachstehend „ANGEHÖRIGE“ genannt) sind Personen, die mit den Mitgliedern in häuslicher Gemeinschaft wohnen, z.B. Ehepartner, Lebensgefährten sowie Kinder der Mitglieder oder Angehörigen bis zum 18. Lebensjahr. Die Mitgliedschaft als „Angehöriger“ muß besonders beantragt werden.

c)     Ehrenmitglieder sind Personen, die sich besondere Verdienste in der Verwirklichung der Ziele des »FBT« erworben haben. Die Ehrenmitgliedschaft wird vom Vorstand vorgeschlagen und in der Hauptversammlung entschieden. Ehrenmitgliedern stehen die gleichen Rechte wie einem aktiven Mitglied zu, sie sind jedoch vom Jahresbeitrag und sonstigen Gebühren befreit.


 Wie werde ich Mitglied?
   

Mitglied im »FBT« wird man durch schriftlichen Antrag.

Das Antragsformular haben wir Ihnen als PDF zum Download bereitgestellt.


www.fbt-bootstouristik-freiburg.de/aufnahmeantrag.pdf